Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Ferienwohnung (AGB)

Inhaltsverzeichnis
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 An- und Abreise
§ 5 Ferienwohnungen
§ 6 Haustiere
§ 7 Aufenthalt
§ 8 Reiserücktritt
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
§ 10 Haftung des Vermieters
§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
§ 11.1 Zugangsdaten
§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
§ 13 Gerichtsstand


Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen von Puchnerhof Gaißach. Die Leistungen von
Puchnerhof Gaißach erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren
Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
von uns.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir
dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 1 Begriffsbestimmungen
a) Der Begriff "Puchnerhof Gaißach", "wir", "uns" oder "unser" bezieht sich auf Puchnerhof
Gaißach.
b) Der Begriff "Puchnerhof Gaißach" bezieht sich auf unsere Webseite www.puchnerhof.de
c) Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von
Puchnerhof von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den
Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die
Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von
Kundenanfragen über unser Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf
Kanälen Dritter über unseren Channel Manager.
d) Der Begriff "Kunde" bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen
Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, bei der sich die Person
im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.
e) Der Begriff "Kundenkonto" bezieht sich auf das Konto, das der Kunde auf
www.puchnerhof.de erstellt, um auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
f) Der Begriff "Immobilie" bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot,
Wohnung, Zimmer, Wohnblocks, Häuser oder andere Wohnungen oder Mietflächen, die
vom Kunden oder einem Kanal eines Dritten angezeigt und über die Dienste zur
Vermietung angeboten werden.
g) Der Begriff "Inhalt" bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video,
Informationen oder jede andere Form von Daten.
h) Der Begriff "Kundeninhalte" bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der
Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
andere Informationen.


§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite www.puchnerhof.de , per E-
Mail ferienwohnung@puchnerhof.de oder telefonisch an 0176/248 79 287 getätigt
werden. Alle Anfragen, die über jegliche andere Methode getätigt wird wie zum Beispiel
Instagram werden nicht berücksichtigen.
Können wir Ihnen die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden
wir Ihnen eine schriftlich Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post
zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung
(siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.


§ 3 Zahlungsbedingungen
Durch den Eingang der Anzahlung, erhält Ihre Buchung seine Gültigkeit. Die Anzahlung in
Höhe von 40 % des Mietvertrages ist innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der
Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung der Restbetrag vor
Ort in Bar fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann Puchnerhof
Gaißach vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur
Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.


§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Schlüssel wird in
einem Schlüsselsafe neben der Hauseingangstüre hinterlegt. Den Pincode hierzu
bekommt der Gast, 2 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die
Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast
eine späte Abreise wünscht, sollte dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine späte
Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt.
Sollte der Gast am Anreisetag bis 18:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer
Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an Puchnerhof Gaißach als gekündigt.
Puchnerhof Gaißach oder unser Vertreter kann dann über die Immobilie frei verfügen.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich
nicht.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind
zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt
sein. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in
Rechnung gestellt werden.


§ 5 Ferienwohnungen
Die Ferienwohnung wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit
vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihnen während Ihrem Aufenthalt Mangel
auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet Puchnerhof Gaißach unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem
Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen
auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den
Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen,
insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner
Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung,
Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden
und der Gast muss somit die Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins
bleibt dabei bei Puchnerhof Gaißach.


§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.


§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt
werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für
diese ein gesondertes Entgelt von 10,00 Euro pro Person und Nacht zu zahlen. Puchnerhof
Gaißach hat zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast
erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der
Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist Puchnerhof Gaißach dazu
berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf
Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als
Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der
Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag 75 % des vereinbarten Preises
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90 % des vereinbarten Preises


§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer
unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie
andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich
die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten
wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch Puchnerhof Gaißach kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist
erfolgen.


§ 10 Haftung des Vermieters
Puchnerhof Gaißach haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche
Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in
Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind
hiermit ausgeschlossen.


§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Puchnerhof Gaißach unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN.
Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine
Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten
die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Puchnerhof Gaißach gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder
Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt,
für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen
und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder
auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde,
soweit Puchnerhof Gaißach deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses
nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Puchnerhof Gaißach behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit
den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B.
gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).


§ 11.1 Zugangsdaten
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und
Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den
Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger
Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser
Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich,
seine Zugangsdaten geheim zu halten. Puchnerhof Gaißach hat jederzeit das Recht,
Zugangscodes zu ändern.


§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet
ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des
WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher
möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Puchnerhof Gaißach weist ausdrücklich
darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer,
etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des
WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an
digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen,
übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder
seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf
Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei
Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann
Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 2.000,00 € in Rechnung gestellt
werden. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(4) Unser hauseigenen Parkplatz bietet 2 PKW-Stellplätze. Weitere Fahrzeuge können auf
unserem Grundstück nach vorheriger Absprache abgestellt werden. Bitte achten Sie
darauf, das keine Fahrzeuge die Ausfahrt aus unseren Garagen behindern.
(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der
Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte
Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und
oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(6) Puchnerhof Gaißach hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der
Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast
über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach
den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


§ 13 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Wolfratshausen
zuständig.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.